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ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten für alle
von Aktivferien AG organisierten und durchgeführten Reisen
und regeln zusammen mit dem individuell abgeschlossenen Reiseveranstaltervertrag
sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen
Ihnen und Aktivferien AG.
2. Vertragsabschluss
Nach Eingang Ihrer Anmeldung bei Aktivferien
AG erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Der Vertrag
zwischen Ihnen und Aktivferien AG kommt zustande, wenn Sie nicht
innert 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung schriftlich
und eingeschrieben mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht abschliessen
wollen. Der massgebliche Vertragsinhalt und damit Ihre Rechte und
Pflichten ergeben sich aus der Anmeldebestätigung und den vorliegenden
allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Reiseprospekt
und dem Vertrag. Aktivferien AG behält sich ausdrücklich
vor, die im Prospekt aufgeführten bzw. vertraglich festgelegten Preise
zu erhöhen, sofern
a) die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten
nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren,
Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern usw.
erhöht oder neu eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse
ändern.
Aktivferien AG ist berechtigt, solchermassen begründete Preiserhöhungen
bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen.
Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, stehen Ihnen die
Rechte gemäss Ziff. 6 zu.
3.2 Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Bis spätestens 10 Tage nach Unterzeichnung des schriftlichen
Vertrages durch Sie (Variante: 10 Tage nach Erhalt der schriftlichen
Anmeldebestätigung) sind folgende Anzahlungen zu leisten:
- Fr. 100.- für Ferien in Europa;
- Fr. 600.- für Trekkingferien Übersee.
b) Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreisetermin
zu erfolgen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn Sie vor Ablauf
der Zahlungsfrist dem Bankkonto von Aktivferien AG gutgeschrieben
wird.
Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf Teilnahme
an der Reise.
4. Annullierung
4.1 Die Annullierung einer bereits gebuchten Reise hat mittels eingeschriebenen
Briefs an die Aktivferien AG zu erfolgen. Gleichzeitig sind bereits
erhaltene Reisedokumente zurückzuerstatten.
4.2 Bei einer Annullierung werden pro Person Bearbeitungsgebühren
in der Höhe von Fr. 50.- erhoben. Bei kurzfristigen Annullierungen
werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende
Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
a) Ferien in Europa
- Annullierung 30 bis 20 Tage vor Abreisedatum: 20% des Reisepreises
- Annullierung 19 bis 10 Tage vor Abreisedatum: 50% des Reisepreises
- Annullierung 9 bis 3 Tag vor Abreisedatum: 75% des Reisepreises
- Annullierung 2 Tage bis Abreisetag:100 % des Reisepreises
b) Trekkingferien in Übersee
- Annullierung 90 bis 60 Tage vor Abreisedatum: 15% des Reisepreises
- Annullierung 59 bis 30 Tage vor Abreisedatum: 45% des Reisepreises
- Annullierung 29 bis 5 Tag vor Abreisedatum: 75% des Reisepreises
- Annullierung 4 Tage bis Abreisetag: 100 % des Reisepreises
Massgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs
Ihres Annullierungsschreibens bei Aktivferien AG.
4.3 Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw.
verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise
(inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte
Reisepreis geschuldet.
4.4 Wenn Sie eine Reise annullieren, können Sie bis spätestens
7 Tage vor dem Abreisedatum eine Ersatzperson benennen, welche bereit
ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten.
Der Eintritt einer Ersatzperson in Ihren Vertrag ist ausgeschlossen,
wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt;
b) diese die für die entsprechende Reise notwendigen besonderen
Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund behördlicher
Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen
kann.
Aktivferien AG teilt Ihnen innert angemessener Frist mit, ob die
von Ihnen benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Akzeptiert
Aktivferien AG die von Ihnen benannte Ersatzperson und tritt diese
in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit Ihnen für
die Bezahlung des Reisepreises und der aus der Umbuchung resultierenden
Mehrkosten.
5. Vertragsänderung
5.1 Aktivferien AG behält sich ausdrücklich das Recht
vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor
dem Abreisetermin zu ändern. Aktivferien AG teilt Ihnen allfällige
Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert
Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche
Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen
Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertragsänderung
annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt
hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend
Vertragsänderung mittels eingeschriebenem Brief an Aktivferien
AG zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt
gilt. Treten Sie vom Vertrag zurück, so haben Sie Anspruch:
a) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen
gleichwertigen oder höherwertigen Reise;
b) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen
minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes;
c) auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von Ihnen
bereits bezahlten Beträge.
6. Absage der Reise durch Aktivferien AG
6.1 Muss die Reise aus einem vor Ihnen zu vertretenden Grund abgesagt
werden, so haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits
bezahlten Reisepreises.
6.2 Wird eine allfällige im Reiseprospekt bzw. im Vertrag angegebene
für die Reise geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht,
kann Aktivferien AG die Reise bis spätestens drei Wochen vor
dem Abreisetermin absagen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf
Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch
auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.
6.3 Sofern infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen,
Epidemien, Unruhen, behördliche Mindestteilnehmerzahl, Streiks
usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet
oder verunmöglicht wird, kann Aktivferien AG die Reise jederzeit
absagen. Diesfalls haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des
bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist
ausgeschlossen.
6.4 Wird die Reise von Aktivferien AG aus anderen als den vorstehend
unter Ziffern 6.1 bis 6.3 genannten Gründen abgesagt, stehen
Ihnen die Rechte gemäss vorstehender Ziffern 5 zu.
7. Vorzeitige Beendigung der Reise
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, so besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende
Mehrkosten wie z. B. Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten,
soweit sie nicht durch die obligatorische Reisezwischenfallversicherung
gedeckt sind.
8. Beanstandungen
Beanstandungen sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich
schriftlich, beim Reiseleiter anzubringen. Dieser wird bemüht
sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wollen Sie nach
Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder
Schadenersatzforderungen gegenüber Aktivferien AG geltend machen,
haben Sie Ihre Beanstandung bis spätestens einen Monat nach
vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben Aktivferien
AG mitzuteilen.
Die Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten Mängelrügefristen
hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche auf Abhilfe,
Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz
zur Folge.
9. Haftung
9.1 Aktivferien AG sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme
Organisation und Durchführung der Reise. Werden vertraglich
vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht, haben Sie unter
Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des
entsprechenden Minderwertes sowie auf Erstattung eines allfälligen
Mehraufwandes oder erlittenen Schadens, sofern und soweit es der
Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle für
Abhilfe zu sorgen.
9.2 Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen
der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung
oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet
Aktivferien AG in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren
Abkommen und Gesetze.
9.3 Jegliche Haftung von Aktivferien AG ist ausgeschlossen, wenn
die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung
des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter,
die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht
beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Aktivferien
AG, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen
Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.
9.4 Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung
oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen,
haftet Aktivferien AG im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Vertrags-
und Reisebedingungen, des Vertrages sowie der massgebenden internationalen
Abkommen und nationalen Gesetze. Für andere Schäden wie
Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung
oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen,
ist die Haftung von Aktivferien AG auf maximal den zweifachen Betrag
des Reisepreises beschränkt, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig
zugefügten Schäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall
allfällige in den massgebenden internationalen Abkommen und
nationalen Gesetzen vorgesehene tiefere Haftungslimiten.
10. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
10.1 Die im Reiseprospekt enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-,
Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger
und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten haben
im Anmeldetalon ihre Nationalität bekanntzugeben, damit sie
Aktivferien AG über die entsprechenden für sie geltenden
Vorschriften orientieren kann.
10.2 Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten
und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits-
und Devisenvorschriften sind Sie allein verantwortlich.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das zwischen Ihnen und Aktivferien AG bestehende Rechtsverhältnis
ist schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten
aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen
Gerichte in Seuzach zuständig.
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