ALLGEMEINE VERTRAGS- UND REISEBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Bestimmungen gelten für alle von Aktivferien AG organisierten und durchgeführten Reisen und regeln zusammen mit dem individuell abgeschlossenen Reiseveranstaltervertrag sämtliche daraus resultierenden Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Aktivferien AG.

2. Vertragsabschluss

Nach Eingang Ihrer schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bei Aktivferien AG erhalten Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung. Der Vertrag zwischen Ihnen und Aktivferien AG kommt zustande, wenn Sie nicht innert 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung schriftlich und eingeschrieben mitteilen, dass Sie den Vertrag nicht abschliessen wollen. Der massgebliche Vertragsinhalt und damit Ihre Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Anmeldebestätigung und den vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Der Reisepreis ergibt sich aus dem aktuellen Reiseprospekt und dem Vertrag. Aktivferien AG behält sich ausdrücklich vor, die im Prospekt aufgeführten bzw. vertraglich festgelegten Preise zu erhöhen, sofern
a) die Beförderungskosten einschliesslich Treibstoffkosten nachträglich ansteigen;
b) staatliche Abgaben und Gebühren, wie Landegebühren, Flughafentaxen, Ein- und Ausschiffungsgebühren, Steuern usw. erhöht oder neu eingeführt werden;
c) sich die für die entsprechende Reise geltenden Wechselkurse ändern.
Aktivferien AG ist berechtigt, solchermassen begründete Preiserhöhungen bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin vorzunehmen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10%, stehen Ihnen die Rechte gemäss Ziff. 6 zu.

3.2 Der Reisepreis ist wie folgt zahlbar:
a) Bis spätestens 10 Tage nach Erhalt der schriftlichen Anmeldebestätigung sind folgende Anzahlungen zu leisten:
- Fr. 100.- für Ferien in Europa;
- Fr. 600.- für Trekkingferien Übersee.
b) Die Restzahlung hat bis spätestens 30 Tage vor Abreisetermin zu erfolgen. Die Zahlung ist rechtzeitig erfolgt, wenn Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist dem Bankkonto von Aktivferien AG gutgeschrieben wird.
Bei verspäteter Zahlung erlischt der Anspruch auf Teilnahme an der Reise. Eine nicht erfolgte Zahlung der Reise entbindet Sie jedoch nicht automatisch von der Buchung und gilt nicht als Annullation.

4. Annullierung

4.1 Die Annullierung einer bereits gebuchten Reise hat mittels eingeschriebenen Briefs an die Aktivferien AG zu erfolgen. Gleichzeitig sind bereits erhaltene Reisedokumente zurückzuerstatten.

4.2 Bei einer Annullierung werden pro Person Bearbeitungsgebühren in der Höhe von Fr. 50.- erhoben. Bei kurzfristigen Annullierungen werden zusätzlich zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten in Rechnung gestellt:
a) Ferien in Europa
- Annullierung 30 bis 20 Tage vor Abreisedatum: 20% des Reisepreises
- Annullierung 19 bis 10 Tage vor Abreisedatum: 50% des Reisepreises
- Annullierung 9 bis 3 Tag vor Abreisedatum: 75% des Reisepreises
- Annullierung 2 Tage bis Abreisetag:100 % des Reisepreises
b) Trekkingferien in Übersee
- Annullierung 90 bis 60 Tage vor Abreisedatum: 15% des Reisepreises
- Annullierung 59 bis 30 Tage vor Abreisedatum: 45% des Reisepreises
- Annullierung 29 bis 5 Tag vor Abreisedatum: 75% des Reisepreises
- Annullierung 4 Tage bis Abreisetag: 100 % des Reisepreises
c) Ecuador und Galapagos
- Bis 30 Tage vor Abreisedatum gelten die gleichen Bedingungen wie b)
- Annullierung 29 Tage bis Abreisetag: 100% des Reisepreises
Massgebend für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs Ihres Annullierungsschreibens bei Aktivferien AG.

4.3 Erscheinen Sie nicht oder nicht rechtzeitig zur Abreise bzw. verfügen Sie nicht über die notwendigen Reiseausweise (inkl. Impfzeugnisse, Visa usw.), ist in jedem Fall der gesamte Reisepreis geschuldet.

4.4 Wenn Sie eine Reise annullieren, können Sie bis spätestens 7 Tage vor dem Abreisedatum eine Ersatzperson benennen, welche bereit ist, zu den bestehenden Bedingungen in Ihren Vertrag einzutreten.
Der Eintritt einer Ersatzperson in Ihren Vertrag ist ausgeschlossen, wenn
a) deren Benennung zu spät erfolgt;
b) diese die für die entsprechende Reise notwendigen besonderen Anforderungen nicht erfüllt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder gesetzlicher Vorschriften nicht an der Reise teilnehmen kann.
c) kostenpflichtige Tickets bereits ausgestellt sind, bzw. nicht ersetzt werden können.
Aktivferien AG teilt Ihnen innert angemessener Frist mit, ob die von Ihnen benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Akzeptiert Aktivferien AG die von Ihnen benannte Ersatzperson und tritt diese in Ihren Vertrag ein, so haftet sie solidarisch mit Ihnen für die Bezahlung des Reisepreises und der aus der Umbuchung resultierenden Mehrkosten.

5. Vertragsänderung

5.1 Aktivferien AG behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem Abreisetermin zu ändern. Aktivferien AG teilt Ihnen allfällige Vertragsänderungen sobald als möglich mit und orientiert Sie über deren Auswirkung auf den Preis. Führt eine solche Programmänderung zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie entweder die Vertragsänderung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragsrücktritt hat innert fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung betreffend Vertragsänderung mittels eingeschriebenem Brief an Aktivferien AG zu erfolgen, ansonsten die Vertragsänderung als genehmigt gilt. Treten Sie vom Vertrag zurück, so haben Sie Anspruch:
a) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen gleichwertigen oder höherwertigen Reise;
b) auf Teilnahme an einer anderen von Aktivferien AG angebotenen minderwertigen Pauschalreise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschiedes;
c) auf schnellstmögliche Rückerstattung aller von Ihnen bereits bezahlten Beträge.

6. Absage der Reise durch Aktivferien AG

6.1 Muss die Reise aus einem vor Ihnen zu vertretenden Grund abgesagt werden, so haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises.

6.2 Wird eine allfällige im Reiseprospekt bzw. im Vertrag angegebene für die Reise geforderte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Aktivferien AG die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin absagen. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

6.3 Sofern infolge höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, behördliche Mindestteilnehmerzahl, Streiks usw.) die Durchführung der Reise erheblich erschwert, gefährdet oder verunmöglicht wird, kann Aktivferien AG die Reise jederzeit absagen. Diesfalls haben Sie Anspruch auf Rückerstattung des bereits bezahlten Reisepreises. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen.

6.4 Wird die Reise von Aktivferien AG aus anderen als den vorstehend unter Ziffern 6.1 bis 6.3 genannten Gründen abgesagt, stehen Ihnen die Rechte gemäss vorstehender Ziffern 5 zu.

7. Unterbruch und vorzeitige Beendigung der Reise

Müssen Sie die Reise unterwegs unterbrechen oder brechen Sie die Reise vorzeitig ganz ab, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises. Allfällige daraus resultierende Mehrkosten wie z. B. Transfers, Hotels, Rückreisekosten gehen zu Ihren Lasten, soweit sie nicht durch die Reisezwischenfallversicherung gedeckt sind.

8. Beanstandungen

Beanstandungen sind gleichentags in geeigneter Form, wenn möglich schriftlich, beim Reiseleiter anzubringen. Dieser wird bemüht sein, innert angemessener Frist Abhilfe zu leisten. Wollen Sie nach Beendigung der Reise Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber Aktivferien AG geltend machen, haben Sie Ihre Beanstandung bis spätestens einen Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich und eingeschrieben Aktivferien AG mitzuteilen.
Die Nichteinhaltung der vorstehend aufgeführten Mängelrügefristen hat die Verwirkung allfälliger Ansprüche auf Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz zur Folge.

9. Haftung

9.1 Aktivferien AG sorgt für die einwandfreie, vertragskonforme Organisation und Durchführung der Reise. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder schlecht erbracht, haben Sie unter Vorbehalt der nachstehenden Bestimmungen Anspruch auf Ersatz des entsprechenden Minderwertes sowie auf Erstattung eines allfälligen Mehraufwandes oder erlittenen Schadens, sofern und soweit es der Reiseleitung nicht möglich war, an Ort und Stelle für Abhilfe zu sorgen.

9.2 Sehen internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages vor, so haftet Aktivferien AG in jedem Fall nur im Rahmen der entsprechenden anwendbaren Abkommen und Gesetze.

9.3 Jegliche Haftung von Aktivferien AG ist ausgeschlossen, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist:
a) auf Versäumnisse ihrerseits;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Aktivferien AG, der Vermittler oder Dienstleistungsträger trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

9.4 Für Personenschäden, die aus der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, haftet Aktivferien AG im Rahmen der vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen, des Vertrages sowie der massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze. Für andere Schäden wie Sach- und Vermögensschäden, die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von Aktivferien AG auf maximal den zweifachen Betrag des Reisepreises beschränkt, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. Vorbehalten bleiben in jedem Fall allfällige in den massgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetzen vorgesehene tiefere Haftungslimiten.

10. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

10.1 Die im Reiseprospekt enthaltenen Angaben über Pass-, Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften gelten für Schweizer Bürger und Bürger Liechtensteins. Bürger anderer Staaten haben im Anmeldetalon ihre Nationalität bekanntzugeben, damit sie Aktivferien AG über die entsprechenden für sie geltenden Vorschriften orientieren kann.

10.2 Für die Einholung und Verlängerung von Reisedokumenten und Visa sowie für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften sind Sie allein verantwortlich.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das zwischen Ihnen und Aktivferien AG bestehende Rechtsverhältnis ist schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte in Seuzach zuständig.

                 
   


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